Unternehmer tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten sie dazu, den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel zu gewährleisten - dazu zählt auch die regelmäßige Betriebsmittelprüfung. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift werden Bußgelder erhoben. Im schlimmsten Fall kann es in Folge mangelnder Kontrollen zu Sachschäden oder Arbeitsunfällen kommen, für die der Versicherungsträger die Kostenübernahme verweigert.
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Wie oft müssen Betriebsmittelprüfungen stattfinden?
Nach der anfänglichen Prüfung müssen Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Abständen stattfinden. Das Prüfintervall hängt vom Einsatzort und der Belastung ab.
Bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gilt ein Richtwert von sechs Monaten. Bei einer Fehlerquote von unter zwei Prozent, kann die Prüffrist verlängert werden. In Büros kann das Prüfintervall bis zu zwei Jahre betragen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung geprüft werden. Die Prüffristen werden dann anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, betragen gemäß DGUV aber maximal vier Jahre.
Die Prüfintervalle für Leitern und Tritte betragen maximal zwölf Monate.
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