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Dussmann Gruppe
Dussmann Gruppe zahlt freiwillig Mindestlohntarif – auch ohne Vertrag
30.09.09 – Nach Kündigung des Mindestlohntarifvertrages in der Gebäudereinigung weiterhin Mindestlohntarif für neu eingestellte Arbeitnehmer
Ab 1. Oktober 2009 wird es auf dem Gebiet des Gebäudereinigerhandwerks einen tariflosen Zustand geben. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat den Mindestlohntarifvertrag zum 30. September 2009 gekündigt. Die Rechtsverordnung zum Mindestlohntarif läuft zum gleichen Datum aus. Daraus folgt, dass die Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks den Mindestlohntarif nicht mehr für neu eingestellte Arbeitnehmer zahlen müssten.
Die international tätige Dussmann Gruppe wird auch nach dem 1. Oktober 2009 freiwillig neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gebäudereinigerhandwerk den bisher garantierten Mindestlohntarif in Höhe von 8,15 EUR (West) und 6,58 EUR (Ost) zahlen. Sorge vor sogenanntem Lohndumping ist deshalb, jedenfalls soweit es die Dussmann Gruppe betrifft, unbegründet.
Presserückfragen an:
Michaela Mehls
Pressesprecherin für die Dussmann Gruppe, Dussmann Service, Kursana und Dussmann Office
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