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Kursana
Kursana plädiert für einheitliches Prüf- und Bewertungs-verfahren von Heimaufsicht und MDK
27.01.12 – Chance für höchstmögliche Transparenz und Qualität von Pflegeeinrichtungen in Bayern // Stellungnahme zur Entscheidung des BayVGH zur Veröffentlichung der Prüfberichte der bayerischen Heimaufsicht
Der größte private Träger von stationären Pflegeeinrichtungen für Senioren, Kursana, plädiert für ein gemeinsames, einheitliches Prüf- und Bewertungsverfahren von Heim-aufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, MDK, für stationäre Pflegeeinrichtungen. Jörg Braesecke, Vorsitzender der Kursana Geschäftsführung, sieht in einer Vereinheitlichung der derzeit konkurrierend arbeitenden Prüf- und Bewertungsverfahren eine wichtige Chance, um die Leistung von Pflegeeinrichtungen noch transparenter zu machen und damit die Pflege von Senioren weiter zu verbessern.
„Wir bekennen uns zu Transparenz und Qualität. Kaum ein anderer Lebensbereich in Deutschland wird so umfangreich kontrolliert und ist so transparent wie die stationäre Pflege. Wir arbeiten mit allen Prüfinstitutionen konstruktiv zusammen, um unsere Leistung stetig zu verbessern und das Optimum zu erreichen. Deshalb würden wir uns wünschen, dass Heimaufsicht und der MDK ein einheitliches Verfahren entwickeln, das in eine gemeinsame, objektivere Bewertungsaussage der Qualität einer stationären Pflegeeinrichtung mündet. Die positiven Aspekte beider Verfahren sollten gemeinsam zu einer stimmigen Lösung weiterentwickelt werden“, so Braesecke.
Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigt im Entwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Anregungen für Modellversuche auf, die eine bessere Verzahnung der Prüfungen des MDK und der Heimaufsicht zum Ziel haben. „Ein gemeinsames Prüfungsszenario führt zu höchstmöglicher Transparenz für die Verbraucher, zu eindeutigen Bewertungen, zu Bürokratieabbau in der Pflege, der seit Jahren gefordert und diskutiert wird, sowie zur Vermeidung von Doppelprüfungen und damit zu Kostenersparnis bei MDK und Heimaufsicht. Ein gemeinsames Prüfungsszenario wäre für alle Seiten ein Quantensprung“, so Jörg Braesecke.
Die Entscheidung des BayVGH zur Veröffentlichung der Prüfberichte
Am 09. Januar 2012 beurteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Gesetz und die geplante Verpflichtung zur Veröffentlichung der Prüfberichte der Heimaufsicht in Bayern als nicht rechtmäßig. Die Veröffentlichungen durch die Heimaufsicht wurden im Ergebnis generell für alle Träger untersagt. Kursana hatte auf Empfehlung des Arbeitgeberverbandes Pflege, in dem der Träger Mitglied ist, in Bayern generell gegen das Verfahren der Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte geklagt. Zu den Gründen für die Klage sagte Braesecke: „Es war unser Anliegen darauf hinzuweisen, dass dieses neue, zusätzliche Mittel nicht der geeignete Weg ist, um mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen. Zwei konkurrierende Verfahren, die das gleiche bewerten und im schlimmsten Fall zu abweichenden Ergebnissen führen, erscheinen nicht hilfreich, um mehr Transparenz zu schaffen und als Grundlage für die Bewertung einer bestimmten Pflegeeinrichtung zu dienen. Das bundesweit einheitliche MDK-Transparenzverfahren ist derzeit branchenweit der anerkannte Maßstab, um Qualität von Pflegeeinrichtungen zu bewerten und Häuser zu vergleichen. Wir bekennen uns zu Transparenz, Qualität und einem mündigen Verbraucher. Das MDK-Verfahren ist bereits seit mehr als zwei Jahren eingeführt und mit seinem Schulnoten-Prinzip ver-ständlich für den Verbraucher. Eine Weiterentwicklung dieses Verfahrens auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre, gemeinsam mit den Erkenntnissen der Heimaufsicht, ist dennoch wünschenswert, um das Verfahren zu optimieren. Für das Verfahren der Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte hingegen sehen wir und viele andere Experten keine wissenschaftliche Grundlage und keine Evaluierungen. Dazu kann eine bloße Aufzählung von Defiziten in der Fachsprache weder geeignet sein, um eine Gesamteinschätzung über die Leistungen eines Hauses zu bekommen, noch, um Einrichtungen zu vergleichen“, so Braesecke abschließend.
In seinen Entscheidungsgründen folgt der BayVGH im Wesentlichen den Argumenten von Kursana. So heißt es in der Begründung des Beschlusses des BayVGH:
„(…) Vor allem wird es der Festlegung eines einheitlichen Qualitätsstandards bedürfen, der Inhalt, Ausmaß und Dauer der Veröffentlichung im Einzelnen nach objektiven Kriterien festlegt und begrenzt. (…) Im Lichte des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht von vornherein unbedenklich erscheint insofern ein Vorgehen, das lediglich jeweils nur einzelne sogenannte „Momentaufnahmen“ zum Inhalt der Betrachtung und Veröffentlichung macht. Der Träger der Einrichtung muss nur eine solche Veröffentlichung hinnehmen, die den Qualitätsstandard seiner Einrichtung anhand eines geeigneten, auch wissenschaftliche Erkenntnisse in den Blick nehmenden Maßstabes unter Berücksichtigung der im Pflegebereich obwalteten Umstände möglichst realitätsnah abbildet. (…)
Weiterhin sei „das berechtigte öffentliche Interesse an Transparenz im Bereich des Heimrechts bereits durch die Vorschriften des § 115 Abs. 1 a SGB XI und § 3 Abs. 2 Nr. 3 Alternative 2 in Verbindung mit Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen (WBVG) gewährleistet“.
Die weitere rechtliche Entwicklung bleibt abzuwarten. Kursana wird sich in jedem Fall rechtskonform verhalten.
Transparenz und Pflegequalität sind Teil der Kursana Unternehmenskultur
Mit dem Vorschlag für eine verstärkte Zusammenarbeit von Heimaufsicht und MDK setzt sich Kursana für Qualität und Transparenz in der Pflege ein, die für Kursana immer an erster Stelle stehen. Beides ist Basis der Unternehmenskultur. Der aktuellste MDK-Transparenzbericht für alle Kursana-Häuser ist als Ergebnisübersicht auf der Kursana-Website veröffentlicht. Der gesamte Pflegetransparenzbericht ist jeweils auf den Internetseiten von BKK (Pflegefinder) und AOK (Pflegenavigator) abrufbar. Auch in jedem Haus hängt die Ergebnisübersicht der Transparenzprüfungen gut sichtbar aus und ist öffentlich zugängig. Bei den bisher fast 90 Kursana MDK-Qualitätsprüfungen erhielt Kursana durchschnittlich die Transparenznote 1,2 (sehr gut).
Zusätzlich hat sich Kursana als einer der ersten Träger und für alle Häuser freiwillig vom TÜV Rheinland zertifizieren lassen. Für die Villen, die wir erst im Herbst 2010 übernommen haben, steht die Zertifizierung noch aus. Diese Verbundzertifizierung stellt sicher, dass die Prozessvorgaben des mehrere hundert Seiten starken Kursana Qualitätsmanagement-Handbuches der DIN EN ISO 9001 Norm entsprechen und auch in den Einrichtungen umgesetzt werden. Hierzu prüfen die externen Gutachter jährlich die Anpassungen und erneut rollierend die Anwendung der vorgegebenen Pflegeprozesse in durchschnittlich sieben Einrichtungen pro Jahr. Eine gute Organisation der umfangreichen und komplexen Pflegeprozesse ist Grundvoraussetzung für eine gute Pflegequalität. Das QM-Handbuch wird von den externen Prüfbehörden Heimaufsicht und MDK durchgängig sehr positiv bewertet.
Dreizehn Mitarbeiter des zentralen Kursana Qualitätsmanagements führen darüber hinaus jährlich interne Qualitätsprüfungen durch. Sie kontrollieren, dass alle Häuser die verbindlichen und strengen eigenen Vorgaben erfüllen und stellen Optimierungspotenziale fest. Die besten Einrichtungen werden mit einem Qualitätsaward gekürt und mit einer Prämie für eine Mitarbeiterfeier belohnt. Kursana unterhält eine eigene Fortbildungsakademie, durch die die Mitarbeiter vor Ort oder in den sechs Akademiestandorten geschult werden oder sich fortbilden können.
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